Zum Online Shop
Startseite / Aktuelles / ZVEH - Chancen für E-Handwerke durch Gesetzesänderung
 
Mittwoch, 27. Mai 2015

ZVEH - Chancen für E-Handwerke durch Gesetzesänderung

Am 22. April 2015 ist eine Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (Energiedienstleistungsgesetz) in Kraft getreten. Für die E-Handwerke ergeben sich dadurch neue Geschäftsfelder im Beratungsbereich.

Interessant für die E-Handwerke seien vor allem die neu eingeführten Energieaudits, sagt der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH). Denn „Nicht-KMU" - also Unternehmen, die nicht als klein und mittelständisch gelten - sind nunmehr verpflichtet, Untersuchungen durchzuführen, die Aufschluss über ihren Umgang mit Energie geben. Dies muss erstmals bis zum 5. Dezember 2015 geschehen, sofern die Unternehmen mehr als 250 Mitarbeiter und einen Umsatz von 50 Millionen Euro oder mehr erwirtschaften beziehungsweise wenn ihre Bilanzsumme 43 Millionen Euro oder mehr beträgt. Alle vier Jahre ist das Energieaudit zu erneuern. Alternativ können die Unternehmen entweder ein Energiemanagement-System oder ein Umweltmanagement-System implementieren.

Interessante Geschäftsfelder

Da E-Handwerksbetriebe die KMU-Grenzen in aller Regel nicht überschreiten, sind die allermeisten von diesen Verpflichtungen nicht betroffen. Es ergeben sich jedoch bei entsprechender Spezialisierung interessante Geschäftsfelder als Dienstleister, der ein solches Audit vornimmt. Eine Voraussetzung dafür ist die Meisterqualifikation, die im Gesetz nun als Berechtigung zur Durchführung des Energieaudits anerkannt ist. Hierfür hatte sich der ZVEH bei den Diskussionen zur Novellierung eingesetzt. Zusätzlich erforderlich ist eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit, bei der praxisbezogene Kenntnisse über die betriebliche Energieberatung erworben wurden.

Im Gesetz ist jetzt auch die Definition des Energiedienstleisters vereinfacht. Darunter fällt nun eine natürliche oder juristische Person, die Energiedienstleistungen oder andere Energieeffizienzmaßnahmen in Einrichtungen oder Räumlichkeiten eines Endkunden erbringt oder durchführt. Alle Zusätze zur Finanzierung dieser Dienstleistungen sind entfallen. Damit gibt es nun mehr Raum, die unterschiedlichen Geschäftsmodelle der E-Handwerke als Energiedienstleistungen anzuerkennen.

Außerdem wurde das sogenannte Beeinträchtigungsverbot überarbeitet. Energieunternehmen haben alle Handlungen zu unterlassen, welche die Nachfrage nach und die Erbringung von Energiedienstleistungen und anderen Energieeffizienzmaßnahmen behindern. Sie dürfen zudem die Entwicklung von Märkten in diesem Segment nicht beinträchtigen. Der ZVEH begrüßt diese Klarstellungen für die er sich ebenfalls im Gesetzgebungsverfahren eingesetzt hatte.

Weiterführende Informationen und Hilfsmittel

Verständliche und leicht zugängliche Informationen über verfügbare Energiedienstleistungsverträge sowie Musterklauseln, die in solchen Verträgen verwendet werden können, finden sich auf der Internetseite der Bundesstelle für Energieeffizienz unter www.bfee-online.de. Allgemeine Infos zu Energieaudits und deren Durchführung liefert die Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter
www.bafa.de (Energie -> Energieaudits).

Verbandsangebot erleichtert Einstieg

Innungsbetrieben der E-Handwerke können für einen Einstieg in das Thema das Verbandsangebot nutzen. Mit der Schulung zum Energieeffizienz-Fachbetrieb können erste Schritte auf diesem Gebiet gemacht und später über Aufbaulehrgänge der den Elektrohandwerken nahestehenden Schulungsstätten vertieft werden. Innungsbetriebe erhalten dazu mit ihrem Login Informationen unter www.energieeffizienz-fachbetrieb.org

Fragen? Wir beraten Sie gerne! Tel +49 (0) 7621 58 08 0

EHG GmbH
Im Entenbad 23
79541 Lörrach-Hauingen

Öffnungszeiten
Mo - Fr 7.30 - 12.00 Uhr
Mo - Do 13.00 - 16.30 Uhr
Fr 13.00 - 15.30 Uhr

Elektro-Handels-Gesellschaft mbh | www.ehg-mbh.deUST ID DE 142394836info@egh-mbhTel 0049 (0)7621 5808-0 | Fax 0049 (0)7621 5808-20

Auf dieser Seite möchten wir Cookies (auch von Dritten) verwenden. Wenn Sie diese Website weiterhin nutzen oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie, damit einverstanden und mindestens 16 Jahre alt zu sein. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Weitere Infos.

Akzeptieren