Die neue Norm DIN VDE 0100-420 fordert für bestimmte Einsatzbereiche eine bisher noch wenig verbreitete elektrische Schutzschaltkomponente als „anerkannte Regel der Technik“: den Brandschutzschalter. Für den Elektroinstallateur bedeutet das neue rechtliche und technische Anforderungen – und neue Möglichkeiten.
In den USA sind Brandschutzschalter, wo sie als AFCI (Arc-Fault Circuit Interrupter) bekannt sind, seit vielen Jahren vorgeschrieben. Auch die Internationale Elektrotechnische Kommission (IEC) und das Europäische Komitee für Normung (CENELEC) haben die Dringlichkeit erkannt: Mit der Veröffentlichung der Errichtungsbestimmung IEC 60364-4-42 wird die Installation von Brandschutzschaltern als anerkannter „Stand der Technik“ dringend empfohlen. Diese Empfehlung wird seitdem in den EU-Staaten sukzessive in nationale Bestimmungen überführt.
In Deutschland sind Brandschutzschalter seit Februar 2016 normenseitig gefordert: Mit der Veröffentlichung der nationalen Norm DIN VDE 0100-420:2016-02 wird die Installation des Brandschutzschalters nach Ablauf der Übergangsfrist am 18.12.2017 deutschlandweit für bestimmte Anwendungsbereiche verpflichtend. Dazu gehören unter anderem holzverarbeitende Betriebe, Papier- und Textilfabriken oder Labore, öffentliche Gebäude, Bahnhöfe und Flughäfen sowie Schlaf- und Aufenthaltsräume von Kindertagesstätten und Seniorenheime. Die neue VDE-Norm definiert den Einsatz des Brandschutzschalters dort für Neubauten wie auch für wesentliche Veränderungen der Elektroinstallation als „anerkannte Regel der Technik“. Das heißt konkret: Wenn in den genannten Bereichen kein Brandschutzschalter installiert ist, kann die verantwortliche Elektrofachkraft im Schadensfall in Haftung genommen werden. Ab 2017 ist der Einsatz von Brandschutzschaltern dann in jedem Fall verpflichtend.
Dass der Elektrofachmann sich stets über die aktuelle Normenlage auf dem Laufenden hält, sollte selbstverständlich sein. Er muss jedoch nicht nur den Wortlaut kennen, sondern auch die Ziele und Absichten der Normengeber hinter dem eigentlichen Text bei der Planung berücksichtigen. Das bedeutet, dass der Einsatz des Brandschutzschalters durchaus auch in Bereichen sinnvoll sein kann, die in den Normen nicht explizit genannt sind. Beispiele sind etwa Verbraucher mit großen Stromstärken wie zum Beispiel Waschmaschinen oder Gebäudeteile mit hoher Brandlast wie historische Dachstühle.
Der Brandschutzschalter ist Bestandteil der Unter- bzw. Gruppenverteilung und muss deshalb zwingend von einer Elektrofachkraft installiert werden. Die SIARC Modelle von Siemens sind daher auch in Kleinstmengen ab einem Stück im Elektrogroßhandel (EGH) erhältlich.
EHG GmbH
Im Entenbad 23
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