UV-C-Licht vernichtet auch Coronaviren. Die Technik ist bewährt und einige Hersteller bieten interessante Lösungen an. Ein ZVEI-Positionspapier ordnet verschiedene Techniken ein und gibt erste Hinweise, auf was zu achten ist.
Kurzwelliges ultraviolettes Licht (UV-C) wird seit Jahrzehnten erfolgreich zum Abtöten von Krankheitserregern, etwa zur Trinkwasserdesinfektion, eingesetzt. Auch zur Eindämmung der aktuellen SARS-CoV-2-Pandemie kann UV-C unter Einhaltung der gültigen Sicherheitsnormen und Vorschriften einen wichtigen Beitrag leisten. Die Entkeimung der Luft sowie von Oberflächen konnte wissenschaftlich eindeutig nachgewiesen werden. Abhängig von der Anwendung können dabei verschiedene Strahlungsquellen eingesetzt werden: UV-C-Niederdruckstrahler, Excimerstrahler oder UV-C-LED.
Seit Ausbruch der Corona-Pandemie hat diese Methode der Entkeimung in der öffentlichen Diskussion an Aufmerksamkeit gewonnen. Gleichzeitig kamen Bedenken auf, denn unsachgemäß angewandt kann sich UV-Strahlung schädigend auf Menschen, Lebewesen und Materialien auswirken. Um Risiken zu vermeiden und eine maximale Wirkung zu erreichen, rät der ZVEI zur fachkundigen Begleitung in der Planung und Installation der Geräte. Welche verschiedenen Methoden der Reinigung mittels UV-C-Strahlung bestehen und wo die Vor- und Nachteile liegen, hat der ZVEI herstellerneutral in einem Positionspapier zusammengefasst.
Das Papier kann hier heruntergeladen werden:
Positionspapier: UV-C-Anwendungen zur Entkeimung von Oberflächen und Luft
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