Der Bundestag hat den »Photovoltaik-Förderdeckel« beseitigt. Solar- und Speicherwirtschaft begrüßen die Entscheidung legen einen 7 Punkte-Fahrplan zur weiteren Solarisierung der Energieversorgung vor.
Es ging bis zur Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Seit mehr als einem halben Jahr bangte die Solarbranche, ob der Solardeckel im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) noch rechtzeitig vor dem Erreichen der entscheidenden Photovoltaik-Zubaumarke von 52 Gigawatt beseitigt würde. Kurz vor der Sommerpause des Parlaments wurde der Deckel nun wie zugesagt abgeschafft. Die Energiewirtschaft reagierte erleichtert auf die jüngste Entscheidung des Deutschen Bundestages. Dass der Bundesrat nun noch Anfang Juli zustimmen muss, wird nicht mehr als Hindernis gesehen.
Nun empfiehlt der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW), die Solarisierung der Energieversorgung durch den Abbau weiterer Marktbarrieren noch in diesem Jahr deutlich zu beschleunigen. Unter dem Motto „Auf geht´s“ legte der BSW dafür am 19. Juni einen 7-Punkte-Fahrplan vor. „Die Solar- und Speicherbranche könnte damit deutlich kraftvoller dazu beitragen, dass die Klimaziele im Stromsektor erreicht werden und die Versorgungssicherheit kosteneffizient gewährleistet wird“, erklärte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW. Zugleich werde damit die Schaffung von mindestens 50.000 neuen Vollzeitjobs in der Energiebranche möglich.
Empfehlungen für die Zukunft
An erster Stelle der Empfehlungen stehen eine Verdoppelung des Photovoltaik-Ausbautempos im Jahr 2021 und eine Verdreifachung der jährlich installierten PV-Leistung ab dem Jahr 2022. Die im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung für das Jahr 2030 vorgesehenen solaren Kraftwerkskapazitäten müssten bereits Mitte der 20er Jahre errichtet sein. Nur so ist eine Stromerzeugungslücke vermeidbar, die andernfalls infolge des Atom- und Kohleausstiegs bereits in drei Jahren aufreiße.
Damit Batteriespeicher ihre wichtige kurzfristige Pufferfunktion für die Energiewende im erforderlichen Umfang erfüllen können, müsse ihre Kapazität in den kommenden zehn Jahren verzehnfacht werden, fordert der BSW. Hinzu komme, dass die von der Bundesregierung jüngst vorgelegte Wasserstoffstrategie zwar einige gute Ansätze umfasse, bis 2030 aber nur einen Bruchteil der darüber hinaus notwendigen saisonalen Speicherkapazität schaffen könne. Gegen Ende des Jahrzehnts müsse bereits die vierfache Leistung an Wasserstoff-Elektrolyseuren vorliegen, um die Versorgungssicherheit sicherzustellen, berechneten Gutachter von EuPD Research.
Als vorrangige Marktbarrieren führte die Solarwirtschaft unter anderem die Belastung solarer Eigen- und Direktversorger mit der EEG-Umlage an, ungeeignete Rahmenbedingungen für die Errichtung von Solardächern der Megawattklasse auf großen Industriehallen und eine viel zu restriktive „Standortkulisse“ für ebenerdig errichtete Solarparks.
Im Falle der Einführung angemessener CO2-Mindestpreise könne die Förderabhängigkeit der Photovoltaik in den kommenden Jahren deutlich verringert werden. Der durch starke Preisschwankungen gekennzeichnete europäische Emissionshandel böte zu wenig Investitionsimpulse und gleiche Marktverzerrungen zuungunsten Erneuerbarer Energien nur unzureichend aus. Er bilde nur einen Bruchteil der Gesundheits- und Klimafolgenkosten fossiler Energieträger ab.
Weiterer dringender gesetzlicher Reformbedarf bestehe in den Augen des BSW auch, um den Weiterbetrieb tausender Solarstromanlagen zu ermöglichen, die bereits ab 2021 nach 20 Jahren Anlagenbetrieb aus der EEG-Förderung fallen. Dafür bedürfe es nach Auffassung des BSW keiner Anschlussförderung mehr, wohl aber die „Ermöglichung eines barriere- und diskriminierungsfreien Weiterbetriebs“.
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