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Donnerstag, 2. April 2020

Bundesministerium erklärt E-Handwerke für systemrelevant

Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) hat Dienstag, 31. März, vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, die Antwort erhalten, dass das Ministerium die E-Handwerksunternehmen zu den systemrelevanten Einrichtungen und Betrieben zählt. Der ZVEH hatte das Ministerium um die Bestätigung gebeten, dass die Elektrohandwerke als Dienstleister Teil der sogenannten „KRITIS“ und damit systemrelevant sind.

Das Akronym KRITIS steht für „Kritische Infrastrukturen“ (www.kritis.bund.de). Damit werden Unternehmen und Institutionen bezeichnet, die für das Funktionieren unserer Gesellschaft unbedingt nötig sind – also Energieversorger, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, öffentliche Verwaltungen, Bundes- oder Feuerwehr und mehr. Das Ministerium zählt die E-Handwerksunternehmen zu den systemrelevanten Einrichtungen und Betrieben, weil sie zum Funktionieren unserer Infrastrukturen beitragen.

Der ZVEH hatte um die Einschätzung gebeten, um im Fall bundesweiter Ausgangssperren gewappnet zu sein und den Betrieben auch bei gebietsbezogenen Ausgangs- und Zugangssperren Klarheit in Bezug auf die Bewegungsfreiheit ihres Personals zu geben.

Nächste Schritte auf Länderebene

Für das weitere Vorgehen empfiehlt das Bundesministerium, sich an die jeweiligen Landesregierungen zu wenden, da für Betreiber „Kritischer Infrastrukturen“ Sonderregelungen gelten, die Auswirkungen auf weitere systemrelevante Einrichtungen und Betriebe haben. So besteht nach Auskunft des Ministeriums zum Beispiel vielfach die Möglichkeit, das Schlüsselpersonal aus systemrelevanten Unternehmen seine Kinder weiterhin in Kindergärten und Schulen betreuen lassen kann.

Der ZVEH empfiehlt seinen zwölf Landesinnungsverbänden, sich schnell mit den zuständigen Ministerien auf Landesebene in Verbindung zu setzen, um Klarheit für die Betriebe in den 16 Bundesländern zu schaffen.

 

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