Neue Regeln ab 1. April: Das Marktanreizprogramm (MAP) fördert wieder Wärmepumpen im Neubau. Erdgekoppelte Systeme für Ein- und Zweifamilienhäuser profitieren am meisten.
Die Energiewende im Heizungskeller stockt. Mit verbesserten Förderbedingungen im Marktanreizprogramm (MAP) will der Staat Verbraucher nun motivieren, ihre alte Heizung auf Erneuerbare Energien umzustellen. Die neuen Regeln treten am 1. April 2015 in Kraft. Auch viele Wärmepumpen profitieren. Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) hat die Neuerungen zusammen gestellt.
Mehr Förderung für erdgekoppelte Anlagen und Gas-Wärmepumpen
Die größte Verbesserung im Fördersegment Wärmepumpen sieht das Förderprogramm für erdgekoppelte Systeme im Ein- und Zweifamilienhausbereich vor. Diese besonders effizienten Anlagen erhalten zukünftig mindestens 4.000 Euro statt wie bisher 2.800 Euro. „Eine sinnvolle Entscheidung, auch gerade als ökologisches Korrektiv angesichts des Ölpreisverfalls", findet BWP-Geologe Dr. Sabel. „Erdwärmepumpen arbeiten äußerst effizient und werden mit der Möglichkeit des passiven Kühlens auch höchsten Komfortansprüchen gerecht." Auch im KfW-Teil, der für Wärmepumpen ab 100 kW gilt, wird die Errichtung von Sonden nun gefördert. Für Gas-Wärmepumpen wurde die Basisförderung ebenfalls auf 4.500 Euro aufgestockt.
Neu: Optimierungsmaßnahmen und Innovationsförderung in Neubau und Bestand
An besonders effiziente Wärmepumpen, die eine Jahresarbeitszahl von 4,5 oder besser erreichen, richtet sich der Programmteil Innovationsförderung. Alternativ ist auch eine besonders hohe Systemeffizienz durch Sonderbauformen oder zusätzliche Komponenten förderwürdig. Hier gibt es nochmals bis zu 50 Prozent der Basisförderung zusätzlich. Dieser Programmteil gilt auch im Neubau, dort gibt es maximal die Basisförderung.
Neu: SG Ready-Schnittstelle nun Voraussetzung für Speicherbonus
Der bisher geltende Speicherbonus wird zu einem Lastmanagement-Bonus weiterentwickelt. Um diesen zu erhalten, muss nicht nur ein Pufferspeicher aufgestellt werden, die Wärmepumpe muss auch mit einer Schnittstelle ausgerüstet sein, die den Anforderungen des SG Ready-Labels entspricht. Welche Modelle dafür infrage kommen, kann in der Liste des BWP nachgelesen werden.
Enttäuschend aus BWP-Sicht sind die Fördersätze für Luftwärmepumpen, die sich nur wenig verbessert haben.
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