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Samstag, 20. März 2021

Anschub für die Elektromobilität sollte stärker ausfallen

Das am 11. Februar verabschiedete Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) regelt unter anderem die Ausstattung von Gebäuden mit Ladeinfrastruktur für E-Mobilität. Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) kritisiert, dass das Gesetz nicht ehrgeizig genug sei.

Seit 2020 boomt die Elektromobilität. Damit steigt auch der Bedarf an Lademöglichkeiten, besonders im privaten Bereich. Denn zuhause sowie am Arbeitsplatz werden künftig 85 Prozent der Ladevorgänge erfolgen. „Umso wichtiger ist es daher, die Ladeinfrastruktur in diesem Bereich nachhaltig auszubauen“, sagt Lothar Hellmann, Präsident des Zentralverbands der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH): „Zumal es hier im Gegensatz zur öffentlichen Ladeinfrastruktur, deren Ausbau in der Vergangenheit mit Nachdruck gefördert wurde, noch große Defizite gibt.“

Deshalb zeigt sich der ZVEH vom Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) enttäuscht. Das Gesetz sei zwar in Teilen eine Verbesserung gegenüber dem GEIG-Referentenentwurf, weil es den Schwellenwert für die Installation von Ladeinfrastruktur noch einmal deutlich senke. Um den Hochlauf der Elektromobilität zu unterstützen, ist das neue Gesetz nach Ansicht des Verbands jedoch nicht ehrgeizig genug.

So kritisiert der ZVEH, dass das Gesetz die Installation von Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden erst ab einer bestimmten Stellplatzzahl – bei Neubauten ab dem fünften, bei umfangreich renovierten Wohngebäuden ab dem zehnten Stellplatz – vorsieht, statt diese bereits ab dem ersten Stellplatz vorzuschreiben. Damit bleiben, so die Kritik des ZVEH, kleinere Gebäude wie Ein- und Zweifamilienhäuser unberücksichtigt, die immerhin einen Anteil von rund 30 Prozent am Immobilienbestand haben. Vorhandenes Potential wird nicht ausgeschöpft.

Nachrüstung wesentlich teurer

Für Neubauten fordert der ZVEH, jeden Stellplatz zumindest mit einem Leerrohr zu versehen, um den Gebäudebestand zukunftsfähig zu machen. Die Begründung: Eine Nachrüstung von Stellplätzen mit der Elektroinfrastruktur ist viel teurer. Das haben der ZVEH und der Zentralverband Elektrotechnik und Elektroindustrie (ZVEI) gemeinsam untersucht. Wolfgang Weber, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung, erklärt die Ergebnisse kurz und bündig: „Jedes Einfamilienhaus in Deutschland benötigt ein Leerrohr, wenn wir Gebäude schon in der Entstehung fit für die Zukunft der Elektromobilität machen wollen. Den damit verbundenen Kosten von 300 Euro pro Leerrohr stehen späteren Nachrüstkosten von rund 4.000 bis 5.000 Euro gegenüber.“ Nicht nachvollziehbar ist für den ZVEH zudem, warum das GEIG den Begriff „umfangreiche Renovierung“ an die Gebäudehülle koppelt, die in keinem Zusammenhang zur Elektroanlage steht. Nach Meinung des Verbands ist es sinnvoller, eine nachträgliche Ausstattung mit Ladeinfrastruktur dann vorzuschreiben, wenn bei einer Renovierung ohnehin an der Elektroanlage gearbeitet oder in den Bereich der Parkplätze eingegriffen wird. Bei Arbeiten an der Gebäudehülle – laut GEIG ist Ladeinfrastruktur in dem vorgeschriebenen Anteil vorzusehen, wenn 25 Prozent der Gebäudehülle von der Renovierung betroffen sind – ergibt sich jedoch kein Synergieeffekt, so dass die Bezugnahme auf die Gebäudehülle wenig logisch erscheint.

Unternehmererklärung für E-Handwerker

Der ZVEH wehrt sich zudem gegen die im GEIG festgeschriebene Unternehmererklärung: Der E-Handwerker muss nachweisen, dass bei Neubau und Sanierung alle Vorgaben des Gesetzes hinsichtlich der Elektromobilitätsinfrastruktur erfüllt wurden. Hier, so die Kritik, gehöre statt des ausführenden Betriebs derjenige in die Pflicht genommen, der bei der Gebäudeplanung die tatsächliche Entscheidungshoheit habe. In der Referentenvorlage war noch der Bauherr/Gebäudeeigentümer zur Ausstellung einer Unternehmererklärung verpflichtet – nun ging die Verpflichtung über auf das elektrohandwerkliche Unternehmen als rein ausführendes Organ. Dieser Verschiebung der Verantwortung findet der ZVEH nicht vertretbar – bei Nicht-Einhaltung drohen sogar Bußgelder. Außerdem bedeute das für die beteiligten E-Unternehmen einen hohen Bürokratieaufwand.

Begrüßt wird von der elektrohandwerklichen Organisation indes, dass eine Evaluierung des Gesetzes auf Drängen der SPD nun bereits nach zwei Jahren erfolgen soll. Ursprünglich war vorgesehen, das GEIG erst nach drei Jahren auf den Prüfstand zu stellen. Mit der Verkürzung der Frist besteht somit bereits nach 24 Monaten die Möglichkeit, nachzubessern. Ebenfalls als positiv sieht der Verband an, dass in der jetzigen Gesetzesfassung der „Quartiersansatz“ aufgegriffen wurde. Dies sorgt für mehr Freiheiten bei der Einrichtung von Ladeinfrastruktur, weil es eine flexiblere Planung über Gebäudegrenzen hinweg erlaubt.

„Der Hochlauf der Elektromobilität stellt einen wichtigen Baustein der Energiewende dar. Entsprechend muss gerade auch der Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur vorangetrieben werden“, so ZVEH-Hauptgeschäftsführer Ingolf Jakobi: „Das GEIG in seiner jetzigen Form lässt jedoch die Chance, Neubauten und sanierte Immobilien mit den entsprechenden Lademöglichkeiten auszustatten oder diese zumindest großflächig vorzuplanen, ungenutzt. Hier hätte man in größeren Dimensionen denken können und müssen, wie nicht zuletzt die große Nachfrage nach der E-Mobilitäts-Förderung zeigt.“

Förderprogramm stark nachgefragt

Jakobi bezieht sich damit auf die Tatsache, dass das von der Bundesregierung erst im Herbst 2020 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aufgelegte Förderprogramm – der Kauf beziehungsweise die Installation einer Wallbox wird mit 900 Euro gefördert – bereits Ende Januar 2021 überzeichnet war. So waren laut KfW zum 31. Januar 2021 bereits 214 Millionen Euro abgerufen worden. Das ursprüngliche Fördervolumen von 200 Millionen Euro wurde daraufhin zwar auf 300 Millionen erhöht. Das ändert jedoch nichts daran, dass die Fördermittel bereits zu mehr als zwei Dritteln ausgeschöpft sind.

 

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