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Dienstag, 8. November 2016

Überspannungsschutz ist nun auch in Wohngebäuden Pflicht

Die Überarbeitung der Normen DIN VDE 0100-443 und DIN VDE 0100-534 bedeutet, dass seit dem 1. Oktober auch in Wohngebäuden und kleinen Büros für Überspannungsschutz zu sorgen ist.

Die Entwicklung der Normen und Gesetze zeigt, dass in der jüngsten Vergangenheit verstärkt auf die Sicherheit der Elektrotechnik geachtet wird. Rauchwarnmelder sind nun in allen Bundesländern Pflicht, der Brandschutzschalter wird Pflicht – und nun kommt die Verpflichtung, dass auch in Wohngebäuden für Überspannungsschutz zu sorgen ist.

Die Normen DIN VDE 0100-443 und DIN VDE 0100-534 wurden überarbeitet und sind in ihrer neuen Fassung seit dem 1. Oktober 2016 in Kraft. Alle Planungen mit Planungsbeginn 1. Oktober 2016 oder später müssen die neuen Regelungen berücksichtigen. Auch die Hersteller weisen darauf hin, dass Elektroplaner und Installateure den Bauherren darüber informieren müssen – es besteht eine Informationspflicht! Die DIN VDE 0100-443 regelt, wo ein Überspannungsschutz einzubauen ist, die DIN VDE 0100-534 sagt, wie und welche Schutzmaßnahmen zu installieren sind.

Bisher galt, dass Überspannungsschutz nur dann vorgeschrieben war, wenn durch die Folgen der Überspannung Auswirkungen auf Menschenleben (Beispiel Krankenhäuser), auf öffentliche Einrichtungen (Beispiel Museen) oder auf die Arbeit in Gewerbe oder Industrie zu erwarten waren. Dies gilt unverändert weiter.

Neu ist, dass Überspannungs-Schutzeinrichtungen (SPD: englisch für Surge Protective Device) nun auch erforderlich sind, wenn Auswirkungen auf Ansammlungen von Personen in großen (Wohn-) Gebäuden, Büros oder Schulen zu erwarten sind. Besonders wichtig: Überspannungsschutz ist nun auch dann Pflicht, wenn transiente (kurzzeitige) Überspannungen Auswirkungen auf Einzelpersonen in Wohngebäuden oder kleinen Büros haben können, weil in diesem Bauwerk Betriebsmittel der Überspannungskategorie I oder II betrieben werden.

Technischer Fortschritt wurde berücksichtigt

Hier zeigt sich die Berücksichtigung des technischen Fortschrittes, denn Betriebsmittel der Überspannungskategorie I oder II finden sich heute fast überall. Dazu zählen klassische Haushaltsgeräte und empfindliche elektronische Geräte wie Fernseher oder Computer.

Bisher wurden nur Schutzmaßnahmen gefordert für Überspannungen, die von außen über die Netzversorgung auftreten. Nun werden in der Norm auch Schaltüberspannungen berücksichtigt, die durch Betriebsmittel selbst erzeugt werden. Solche Überspannungen können verursacht werden beim Schalten hoher induktiver, kapazitativer Lasten durch Klimaanlagen oder Umrichter, das Schalten hoher Lastströme durch Durchlauferhitzer oder das Zuschalten einer Generatoreinspeisung.

Für Telekommunikations- und IT-Leitungen ist Überspannungsschutz gemäß den neuen Normen zwar nicht vorgeschrieben, wird aber deutlich empfohlen. Wer jemals erlebt hat, welcher Schaden durch unzureichenden Schutz dieser Technik entstehen kann, wird die Endkunden sicher überzeugen können, für die nötige Sicherheit zu sorgen.

Für die Installation der SPD gilt, dass sie so nahe wie möglich am Einspeisepunkt einer elektrischen Anlage installiert werden muss. Im Wohngebäude wird dieser Ort der untere Anschlussraum des Zählerschrankes sein.

Die neue DIN VDE 0100-534 regelt, einfach gesagt, welche SPD zu wählen und wie sie zu installieren ist. Die Schilderung der Details ist vom Umfang her an dieser Stelle nicht möglich. Hier bieten Hersteller wie Dehn+Söhne, OBO Bettermann und Phoenix Contact umfangreiche Informationen auch im Internet. Fachzeitschriften berichteten ebenfalls ausführlich – der „elektropraktiker“ zu Beginn dieses Jahres, der „de“ im Oktober und November. Persönliche Unterstützung bieten selbstverständlich die Spezialisten der Hersteller, des Elektrogroßhandels sowie die Institutionen der E-Handwerke.

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